LRS Förderung am Sibi

Für Fragen zum Thema „LRS“ am SIBI steht Herr Knelangen zur Verfügung

Eltern können sich auch Informationen und Beratung durch den Elternarbeitskreis LRS am SIBI einholen.

Am Sibi werden Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens gemäß LRS-Erlass d. Kultusministeriums v. 19.07.1991 gefördert.

 Zur Feststellung von besonderen Schwierigkeiten im Rechtschreiben werden alle SchülerInnen der Jahrgangsstufe 5 vor den Herbstferien hinsichtlich ihrer Leistungen im Bereich Rechtschreibung getestet.

Auf der Basis der Testergebnisse und der Beobachtungen der Lehrkraft im Fach Deutsch wird anschließend entschieden, ob ein erhöhter Förderbedarf vorliegt und Notenschutz (die Rechtschreibleistung wird in Leistungsnachweisen nicht gewertet) und Nachteilsausgleich (z.B. Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Arbeiten) durch die Schulleitung gewährt wird.

Zugleich wird nach den Herbstferien ein Förderkurs in der Jahrgangsstufe 5 eingerichtet.

SchülerInnen, bei denen schon während der Grundschulzeit besondere Schwierigkeiten im Lesen/Rechtschreiben festgestellt wurden, wird mit Eintritt in die Jahrgangsstufe 5 Nachteilsausgleich/Notenschutz gewährt.

 

Über den erhöhten Förderbedarf in den späteren Jahrgangsstufen wird jährlich entschieden.

Förderkurse im Bereich Lesen/Rechtschreiben gibt es in allen Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I, z.T. jahrgangsübergreifend.

 

In der Sekundarstufe II wird betroffenen SchülerInnen ausschließlich ein Nachteilsausgleich gewährt. Dies muss vor dem Eintritt in die EF durch die Eltern beantragt werden.