In den Klassen 9 und 10 wird allen Schülerinnen und Schülern neben dem einheitlichen Pflichtunterricht auch der sogenannte Wahlpflichtbereich II angeboten. Dieser Bereich ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, ihre Interessens- und Begabungsschwerpunkte zu erkunden und bietet ihnen eine zusätzliche Entscheidungshilfe für die individuelle Planung ihrer weiteren Schullaufbahn in der Sekundarstufe II. Das heißt, die Schülerinnen und Schüler dürfen aus einer Reihe von Fächern eine Wahl zu treffen.
Der Unterricht im Wahlpflichtbereich II findet in der Regel in zweistündigen Kursen statt, während die Kurse der dritten Fremdsprache in zwei der vier Halbjahre drei Stunden pro Woche umfassen.
Alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 und 10 sind verpflichtet, aus einem Angebot von Fächern im Wahlpflichtbereich II eine Wahl zu treffen. Zielsetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler je nach persönlicher Neigung und individuellen Fähigkeiten, erste Schwerpunkte setzen können.
Am Sibi haben die Schülerinnen und Schüler in der Regel folgende Wahlmöglichkeiten:
- Latein
- Spanisch
- Biotechnologie
- Sport-& Ernährungslehre
- Erinnerungskultur
- Nachhaltigkeit
- Wirtschaft-Informatik
Kontinuität der Kurse
Die Kurse im Wahlpflichtbereich II sind verpflichtend für Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 und 10. Ein Wechsel eines einmal gewählten Kurses ist in der Regel nicht möglich.
Leistungsüberprüfung
Im neu gewählten Fach werden pro Halbjahr zwei Klassenarbeiten geschrieben, dennoch wird es (relevant für die Versetzungsordnung) Fächergruppe II, den „Nebenfächern“ zugeordnet. Pro Halbjahr kann eine dieser Klassenarbeiten durch eine andere Form der schriftlichen Leistungsüberprüfung (wie z.B. Facharbeit, Projektarbeit oder Dokumentation) ersetzt werden (gemäß §17 APO SI).
Informationen zur Kurswahl
Um den Schülerinnen und Schülern die Wahl zu erleichtern, findet jedes Jahr im Frühjahr für die 8. Klassen eine Informationsveranstaltung statt, bei der Lehrerinnen und Lehrer Inhalte und Zielsetzungen der neuen Fächer vorstellen, zusätlich gibt es eine digitale Elterninformationsveranstaltung.
Im Falle, dass ein Kurs aufgrund zu geringer Nachfrage nicht eingerichtet werden kann oder aufgrund zu hoher Nachfrage nicht alle Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden können, ist es erforderlich, eine Zweitwahl anzugeben. Diese Angaben sind verbindlich. Schülerinnen und Schüler, deren Erstwahl nicht berücksichtigt werden kann, werden rechtzeitig informiert.